elektronisches Abfallnachweisverfahren [eANV]

Bei gefährlichen Abfällen sind wir Ihr Dienstleister für Ihr Unternehmen

Seit dem 01.04.2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren [eANV] für gefährliche Abfälle zwingend vorgeschrieben. Die komplette Logistikkette muss entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisführung elektronisch dokumentiert und überwacht werden.

Wir übernehmen als Bevollmächtigte für Sie als Abfallerzeuger die komplette Abwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens für Ihre gefährlichen Abfälle.

Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns ein E-Mail an post@en-viron.de.

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